Erklärt: Was ist der „Dieselgate-Skandal“ gegen Volkswagen?
Im Jahr 2015 gab Volkswagen zu, in seinen Fahrzeugen emissionsmindernde Geräte eingebaut zu haben, die das Unternehmen vor allem in den USA über 33 Milliarden US-Dollar an Fahrzeugüberholungen und behördlichen Bußgeldern kosteten.

Am Montag hat der Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Autohersteller Volkswagen das erste Urteil im Dieselskandal entschieden. Infolge des Urteils muss das Unternehmen dem Besitzer eines Fahrzeugs, das mit einer Abschaltvorrichtung ausgestattet ist, die das Abgasreinigungssystem eines Fahrzeugs umgehen soll, eine Entschädigung zahlen. Volkswagen wird dem Eigentümer auch einen Teil erstatten. Das Urteil hat einen entscheidenden Maßstab für über 60.000 solcher anhängigen Verfahren gesetzt, die von deutschen Verbrauchern auf Schadensersatz wegen der Abgasprüfgeräte eingereicht wurden.
Im Jahr 2015 gab Volkswagen zu, in seinen Fahrzeugen emissionsmindernde Geräte eingebaut zu haben, die das Unternehmen vor allem in den USA über 33 Milliarden US-Dollar an Fahrzeugüberholungen und behördlichen Bußgeldern kosteten. Der Skandal wird oft als Dieselgate-Skandal bezeichnet und Volkswagen hat seitdem zugegeben, dass das Gerät weltweit über 11 Millionen Autos betrifft.
Was war der Dieselgate-Skandal?
Im September 2015 stellte die US-Umweltschutzbehörde EPA fest, dass Volkswagen in über 590.000 Diesel-Kraftfahrzeugen gegen den Clean Air Act verstoßen hatte, da die Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen in Form einer Computersoftware ausgestattet waren, die auf Betrug ausgelegt war Abgasuntersuchungen des Bundes.
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Eine Abschaltvorrichtung ist eine Vorrichtung, die das Abgasreinigungssystem eines Fahrzeugs umgeht oder außer Betrieb setzt. Im Wesentlichen ist eine solche Software so konzipiert, dass sie erkennt, wann das Fahrzeug einer Abgasuntersuchung unterzogen wird, und während des Testzeitraums die vollständige Abgasreinigung einschaltet. Im normalen Fahrbetrieb lässt die Wirksamkeit solcher Geräte nach.
In der Mitteilung der EPA vom September 2015 behauptete sie, Volkswagen habe diese Geräte in seine Zweiliter-Dieselfahrzeuge von 2009 bis 2015 eingebaut und damit gegen die EPA-Emissionsnormen verstoßen, da diese Fahrzeuge 40-mal mehr Schadstoffe ausstoßen als zulässig. Zu den betroffenen Fahrzeugen gehörten unter anderem Jetta (2009-2015), Beetle (2013-2015) und Passat (2012-2015). Der größte Schadstoffüberschuss waren in diesem Fall Stickoxide.
Im November 2015 hat die EPA den Autoherstellern Audi, Porsche und Volkswagen eine separate Mitteilung über einen Verstoß gegen das Clean Air Act herausgegeben, die bestimmte Dreiliter-Dieselautos und SUVs der Modelljahre 2014-2016 produziert und verkauft haben, die eine Software zur Umgehung enthielten die Abgasnormen. Diese Fahrzeuge haben neunmal mehr Schadstoffe ausgestoßen, als die Standards erlaubten. Anschließend teilte Volkswagen der EPA mit, dass die Abschalteinrichtungen seit 2009 in allen seinen US-amerikanischen Dreiliter-Dieselmodellen vorhanden seien.
Im Januar 2016 reichte das Justizministerium im Namen der EPA eine Beschwerde gegen Volkswagen AG, Audi AG, Volkswagen Group of America, Inc., Volkswagen Group of America Chattanooga Operations, LLC, Porsche AG und Porsche Cars North America, Inc. ein . wegen angeblicher Verstöße gegen das Clean Air Act. Im Januar 2017 bekannte sich Volkswagen in drei Anklagepunkten schuldig und erklärte sich bereit, 2,8 Milliarden US-Dollar als Strafe zu zahlen. Darüber hinaus stimmte das Unternehmen zu, als separate zivilrechtliche Beschlüsse über zivilrechtliche, umweltrechtliche, zollrechtliche und finanzielle Forderungen 1,5 Milliarden US-Dollar zu zahlen.
Was sagt das neueste Gerichtsurteil?
Nach der EPA-Anschuldigung im Jahr 2015 wurden in mehreren Ländern, darunter Südkorea, Frankreich, Italien, Deutschland, Großbritannien und Kanada, behördliche Untersuchungen gegen das Unternehmen durchgeführt. Im September 2015 gab Volkswagen bekannt, dass in Großbritannien über 1,2 Millionen Fahrzeuge in den Diesel-Abgasskandal verwickelt waren. Von den weltweit 11 Millionen betroffenen Fahrzeugen befanden sich über 2,8 Millionen in Deutschland. Im September 2019 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) im Namen der Verbraucher im Land ein Verfahren gegen Volkswagen eingereicht.

Das Urteil vom Montag betraf einen Fall des Klägers Herbert Gilbert, der Anfang 2014 einen gebrauchten Volkswagen Sharan für rund 31.000 Euro gekauft hatte. In seinem Fall verlangte Gilbert, dass das Unternehmen ihm den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen zahlt. Der Volkswagen-Konzern hingegen behauptete, dass die Verbraucher durch die manipulierten Diesel-Pkw keinen Schaden erlitten. Das Gericht entschied am Montag, dass Gilbert eine Entschädigung in Höhe von über 26.000 Euro abzüglich der Abschreibung aufgrund der gefahrenen Kilometer gezahlt wird. Das Urteil verlangt auch, dass die Kläger ihre Autos an das Unternehmen zurückgeben.
Warum ist das Urteil wichtig?
Das Urteil soll den Weg für noch in Deutschland anhängige Verfahren ebnen, da die Gerichte voraussichtlich zugunsten der Kläger entscheiden werden. Das Unternehmen hingegen hat behauptet, dass es diesen Verbrauchern eine Zahlung anbieten würde, die geringer wäre als das, was Verbraucher durch ein Gerichtsurteil erhalten können. Wenn Verbraucher jedoch direkt mit dem Unternehmen abrechnen, dürfen sie ihre Fahrzeuge behalten.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete, das Unternehmen habe sich bemüht, das Urteil eines Richters hinauszuzögern, um die Rechtslage so lange wie möglich ungeklärt zu lassen. In dieser Zeit haben sich mehrere Tausend Verbraucher für einen Vergleich mit dem Unternehmen entschieden, weshalb das gestrige Urteil nur eine begrenzte Anzahl von Klägern betrifft. Bezeichnenderweise hielten die Richter in der Begründung ihres Urteils fest, dass aufgrund des Ausmaßes des Betrugs davon auszugehen sei, dass der Verwaltungsrat von der Manipulation wusste.
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Volkswagen teilte am Montag mit, man wolle sich mit den Klägern individuell einigen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. In einem Bericht der deutschen Zeitung „Welt“ heißt es: …eines ist klar: Alle anhängigen Verfahren müssen nun so beurteilt werden, dass den Klägern der volle Kaufpreis zusteht, abzüglich eines Nachlasses für die bereits gefahrenen Kilometer, aber zuzüglich der üblichen Rechtsstreitigkeiten oder Verzugszinsen.
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