Erklärt: Warum Social-Media-Unternehmen in Deutschland möglicherweise bald Hassreden der Polizei melden müssen
Der Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, soll Rechtsextremismus und Hasskriminalität intensiver und effektiver bekämpfen.
Am Mittwoch (19. Februar) hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Social-Media-Unternehmen wie Facebook, Twitter und YouTube verpflichtet, bestimmte Arten von Hassreden der Polizei zu melden.
Der Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, soll Rechtsextremismus und Hasskriminalität intensiver und effektiver bekämpfen.
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Im Jahr 2017 verabschiedete Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das im Oktober desselben Jahres in Kraft trat. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes müssen Social-Media-Netzwerke mit mehr als 2 Millionen Nutzern innerhalb von 24 Stunden nach über gesetzeswidriges Material informiert zu werden.
Bei Nichteinhaltung können Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro geahndet werden.
Während das Gesetz von 2017 Internetunternehmen verpflichtet, Beiträge mit bestimmten Arten von Hassreden zu löschen oder zu blockieren, verpflichtet der neue Gesetzentwurf diese Unternehmen, bestimmte Arten von Hassreden nicht nur zu entfernen, sondern auch dem Bundeskriminalamt zu melden Polizei (BKA).
Beobachter sagen, der Gesetzentwurf sei der härteste seiner Art weltweit. Einige haben ihre Besorgnis darüber geäußert, dass es sich um eine Zensur des Internets handelt.
Die Europäische Union (EU) definiert Hassrede als öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass oder als Zielgruppenansprache von Gruppen oder Einzelpersonen auf der Grundlage bestimmter Merkmale, einschließlich Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung und nationaler oder ethnischer Herkunft.
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Geltungsbereich des Gesetzesentwurfs
Nach deutschem Strafrecht ist nur die Androhung einer Straftat – in der Regel eine Morddrohung – strafbar. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass auch Drohungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Gegenstände von erheblichem Wert, die sich gegen die betroffene Person oder ihnen nahestehende Personen richten, strafbar sein sollen.
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Die Strafe für eine Online-Drohung soll bis zu zwei Jahre betragen, für eine persönliche Drohung bis zu drei Jahre, zusammen mit einer Geldstrafe.
Laut Gesetzentwurf sind laute und aggressive Beleidigungen, die psychischer Gewalt gleichkommen, strafbar. Es schlägt auch vor, die Diffamierung von Menschen im politischen Leben, die Störung des öffentlichen Friedens und Antisemitismus zu bestrafen.
Social-Media-Webseiten sind verpflichtet, dem BKA folgende Straftaten zu melden: Verbreitung von Propaganda, Vorbereitung schwerer Gewalttaten, Anstiftung und Darstellung von Gewalt, Belohnung und Genehmigung von Straftaten sowie Verbreitung kinderpornografischer Aufzeichnungen.
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